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Merkblatt für Hobby-Geflügelhalter

1. Anzeige der Geflügelhaltung        © Tierärztekammer Nordrhein

Wenn Sie Geflügel halten wollen, müssen Sie der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen vorab Name und Anschrift melden, sowie die voraussichtliche Tieranzahl pro Jahr, die Haltungsform (Stall oder Freiland) und den tatsächlichen Standort der Tiere. Sie bekommen eine zwölfstellige Registriernummer. Für die Meldung nutzen Sie bitte vorzugsweise das nachfolgend verlinkte, digitale Formular.

Geflügel bedeutet: Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Puten, Wachteln, Laufvögel (z. B. Strauße). Änderungen, wie z. B. Aufgabe der Geflügelhaltung, müssen ebenfalls direkt gemeldet werden.

2. Impfung gegen die Newcastle-Krankheit (anzeigepflichtige Tierseuche)

Alle Hühner- und Putenbestände müssen regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden! Bei Verstoß gegen die Impfpflicht kann eine Geldbuße verhängt werden.

Beispiel Hühner:

  • Impfung per Spritze (Booster-Impfung) nach Grundimmunisierung in der Regel 1x/Jahr

oder

  • Lebendimpfstoff über Trinkwasser in der Regel alle 6 Wochen (auch Spray/Augentropfmethode).

Weiterlesen Vollständiger Artikel bei der Tierärztekammer

Merkblatt für Hobby Hühnerhalter.